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Der Rotlichtverstoß und seine rechtlichen Folgen

Roteampel.de

Mittwoch, 2. Januar 2008

Verkehrsrecht

Der Rotlichtverstoß und seine rechtlichen Folgen

Geschrieben von Admin in Verkehrsrecht
Kommentare (0) | Trackbacks (15)
Der Unterschied zwischen der Haltelinie und der Sichtlinie (Quelle: Eigene Darstellung, Foto von Mischa van Lieshout)
Generell müssen Autofahrer, die an eine Kreuzung heranfahren, an der Ampel vor bzw. maximal auf der Haltelinie anhalten, um Unfälle zu verhindern. Wer die Haltelinie und somit die Ampel bei Rot überfährt, der begeht eine Straftat nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und muss mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und mitunter sogar mit Fahrverbot rechnen.
In vielen Städten befinden sich auf Ampelkreuzungen entsprechende Blitzer, die derartige Verstöße sofort festhalten. Vielfach postiert sich auch die Polizei an solchen Stellen.

Die Höhe der Strafe


Die Höhe der Strafe ist jedoch von einigen Faktoren abhängig, wodurch sie nicht pauschal angegeben werden kann.
In erster Linie richtet sie sich nach der Zeit, welche die Ampel bereits rot leuchtet. Kann diese Zeit mit weniger als seiner Sekunde angegeben werden, ist die Strafe deutlich geringer. Hier sollen kurze Unaufmerksamkeiten der Autofahrer gemildert behandelt werden. Erst wenn die Ampel mehr als eine Sekunde rot zeigt und das Überfahren nicht mehr als Unachtsamkeit gesehen werden kann, erhöhen sich die Strafen.

Was es kostet?


Nach dem Bußgeldkatalog wird das Überfahren der Haltelinien vor einer roten Ampel, die weniger als eine Sekunde rot war, mit 50 Euro Geldbuße sowie drei Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg geahndet. Abgeben muss man den Führerschein deswegen jedoch noch nicht.

Punkte in Flensburg


Doch nicht immer kommen Autofahrer so "günstig" davon. Wenn beim Überfahren dieser roten Ampel nämlich Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, erhöht sich das Bußgeld auf 125 Euro, die Punktezahl in Flensburg auf immerhin vier. Weitaus schlimmer ist jedoch, dass der Fahrer seinen Führerschein wegen dieses Deliktes für einen Monat abgeben muss, was vor allem Berufskraftfahrer und Pendler stark belastet.
Wurde eine Ampel überfahren, die länger als eine Sekunde rot war, werden ebenfalls 125 Euro fällig sowie vier Punkte in Flensburg eingetragen. Kommen bei diesem Fahrmanöver noch Personen oder Fahrzeuge zu Schaden, kostet dies 200 Euro und ebenfalls vier Punkte in Flensburg.

Und weg ist der Lappen...


Bei beiden Delikten müssen die Fahrer des Fahrzeuges ihren Führerschein wieder für einen Monat abgeben.
Doch nicht immer wird das Überfahren einer roten Ampel derart hart bestraft. So entschied ein Gericht kürzlich, dass das Überfahren einer Ampel, etwa vor Baustellen, die aufgrund eines Defektes dauernd rot zeigt, keine Wechsellicht-Zeichenanlage laut Gesetz darstellt und das Überfahren somit nicht nach dem Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße behandelt wird.
Auch wenn ein Autofahrer die Haltelinie bei grün überquert, wegen anderen Verkehrsteilnehmern anhalten muss und erst weiterfahren kann, wenn die Ampel eigentlich schon wieder rot zeigt, ist dies kein Verstoß im Sinne des Gesetzes, denn die Ampel konnte er ja nicht mehr sehen.
Solche Entscheidungen müssen im Einzelfall aber gerichtlich geregelt werden.
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Kommentare
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Samstag war ich fällig :-(
#1 Loco am 26.08.2008 13:11 (Antwort)
Joa ist war heute morgen um 3:50 fällig als ich von der arbeit eine umleitung heimgefahren bin. Und das scheiß teil hat schon bei Orange geblitzt. bin ja mal gespannt...
#2 Armin am 06.09.2008 22:25 (Antwort)
Hallo, bin auch letztens geblitzt worden, bin noch Fahranfängerin in der Probezeit. Der Ampel war 1,12 Sekunden rot und ich finde das ich hart bestrafft würde. Wer hat auch die gleiche Situation erlebt?
Noch zur Straffe, musste die ganze Pallete bis zum Aufbauseminar.
#3 sue am 17.09.2008 20:32 (Antwort)
rotlichtfreunde :-) servus ...

auch ich sah orange-rot ,, zum glück standen 2 streifenhörnchen parat um mir meine straftat ala blaulicht zu bekehren ..... keine blitzampel ... nur die guten augen der herren in grün ......

bin überzeugt es war orange .. und werde den weg zum gericht in angriff nehmen ........
was bei rauskommt ....... folgt
#4 scuro am 06.11.2008 21:23 (Antwort)

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