Mittwoch, 2. Januar 2008
Generell müssen Autofahrer, die an eine Kreuzung heranfahren, an der Ampel vor bzw. maximal auf der Haltelinie anhalten, um Unfälle zu verhindern. Wer die Haltelinie und somit die Ampel bei Rot überfährt, der begeht eine Straftat nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und muss mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und mitunter sogar mit Fahrverbot rechnen.
In vielen Städten befinden sich auf Ampelkreuzungen entsprechende Blitzer, die derartige Verstöße sofort festhalten. Vielfach postiert sich auch die Polizei an solchen Stellen.
Die Höhe der Strafe
Die Höhe der Strafe ist jedoch von einigen Faktoren abhängig, wodurch sie nicht pauschal angegeben werden kann.
In erster Linie richtet sie sich nach der Zeit, welche die Ampel bereits rot leuchtet. Kann diese Zeit mit weniger als seiner Sekunde angegeben werden, ist die Strafe deutlich geringer. Hier sollen kurze Unaufmerksamkeiten der Autofahrer gemildert behandelt werden. Erst wenn die Ampel mehr als eine Sekunde rot zeigt und das Überfahren nicht mehr als Unachtsamkeit gesehen werden kann, erhöhen sich die Strafen.
Was es kostet?
Nach dem Bußgeldkatalog wird das Überfahren der Haltelinien vor einer roten Ampel, die weniger als eine Sekunde rot war, mit 50 Euro Geldbuße sowie drei Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg geahndet. Abgeben muss man den Führerschein deswegen jedoch noch nicht.
Punkte in Flensburg
Doch nicht immer kommen Autofahrer so "günstig" davon. Wenn beim Überfahren dieser roten Ampel nämlich Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, erhöht sich das Bußgeld auf 125 Euro, die Punktezahl in Flensburg auf immerhin vier. Weitaus schlimmer ist jedoch, dass der Fahrer seinen Führerschein wegen dieses Deliktes für einen Monat abgeben muss, was vor allem Berufskraftfahrer und Pendler stark belastet.
Wurde eine Ampel überfahren, die länger als eine Sekunde rot war, werden ebenfalls 125 Euro fällig sowie vier Punkte in Flensburg eingetragen. Kommen bei diesem Fahrmanöver noch Personen oder Fahrzeuge zu Schaden, kostet dies 200 Euro und ebenfalls vier Punkte in Flensburg.
Und weg ist der Lappen...
Bei beiden Delikten müssen die Fahrer des Fahrzeuges ihren Führerschein wieder für einen Monat abgeben.
Doch
nicht immer wird das Überfahren einer roten Ampel derart hart bestraft. So entschied ein Gericht kürzlich, dass das Überfahren einer Ampel, etwa vor Baustellen, die aufgrund eines Defektes dauernd rot zeigt, keine Wechsellicht-Zeichenanlage laut Gesetz darstellt und das Überfahren somit nicht nach dem Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße behandelt wird.
Auch wenn ein Autofahrer die Haltelinie bei grün überquert, wegen anderen Verkehrsteilnehmern anhalten muss und erst weiterfahren kann, wenn die Ampel eigentlich schon wieder rot zeigt, ist dies kein Verstoß im Sinne des Gesetzes, denn die Ampel konnte er ja nicht mehr sehen.
Solche Entscheidungen müssen im Einzelfall aber gerichtlich geregelt werden.